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Mitglieder, die nach vollendetem 18. Lebensjahr noch in Ausbildung sind, zahlen den
Beitrag für Jugendliche. Trifft diese Voraussetzung zu, so ist dies der Vereins-Geschäftsführung
unter Beifügung einer entsprechenden Ausbildungsbescheinigung vor Vollendung des 18.
Lebensjahres und in den folgenden Jahren jährlich schriftlich mitzuteilen. |